Rechtsprechung
   FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,44912
FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09 (https://dejure.org/2010,44912)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.11.2010 - 4 K 284/09 (https://dejure.org/2010,44912)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. November 2010 - 4 K 284/09 (https://dejure.org/2010,44912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,44912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.05.2006 - VII R 49/05

    Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    Etwas anderes sei auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2006 (VII R 49/05, BFHE 213, 446) nicht zu entnehmen.

    Soweit für die Prüfung, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt, auf den unmittelbaren Zugriff auf die Verweisung in § 21 UStG verzichtet würde, bedürfte der in § 1 Abs. 4 Nr. 1 UStG verwendete Begriff der Einfuhr einer Auslegung - denn eine Definition der "Einfuhr" enthält das UStG nicht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345) - und diese hätte sich europarechtskonform an der im Streitzeitraum geltenden 6. EG-RL zu orientieren.

    Der BFH hat für die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt geltende Rechtslage ausgeführt (Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345), dass ein Gegenstand aus dem Drittland auch dann in den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt ist, wenn er zunächst über einen anderen Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangt ist, dabei in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt worden ist und dieses Zollverfahren im Geltungsbereich des UStG endet.

  • BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ;

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    Zum Beleg zitiert die Klägerin das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376).

    d) Im Übrigen ist zu dem Kernargument der Klägerin, dass bei unstreitiger Wiederausfuhr eine Einfuhrabgabe nicht zu erheben ist, anzumerken: Der BFH hat zwar eine entsprechende (von der Klägerin zitierte) Rechtsansicht in seinem Vorabentscheidungsersuchen durch Beschluss vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376) dargestellt, ist aber von dieser wieder abgerückt.

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    Insbesondere stellt jede von der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer Ware, die unter zollamtlicher Überwachung steht, vom zugelassenen Lagerort eine Entziehung i. S. von Art. 203 Abs. 1 ZK dar (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 C-66/99, EuGHE 2001, I-873).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    In seinem Urteil, das sodann in dem dem Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegenden Fall erging, hat der BFH vielmehr dem EuGH folgend entschieden; dort heißt es dann nämlich (Urteil vom 20. Juli 2004 VII R 99/00, BFHE 206, 495, ZfZ 2005, 15):.
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    Insbesondere vermag das Gericht nicht zu erkennen, dass sich aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil vom 29. April 2010 (Rs C-230/08, ZfZ 2010, 211) etwas anderes ergibt.
  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    Entscheidend ist, dass die Zollstelle - wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (BFH, Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, ZfZ 2005, 204).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10

    Einfuhr: Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
    Den Antrag der Klägerin auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Verzicht auf die vom Beklagten geforderte Sicherheitsleistung hat das Gericht mit Beschluss vom 15. September 2010 abgelehnt (4 V 19/10).
  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Durch Urteile vom 25.11.2010 (Az. 4 K 283/09, 4 K 284/09 und 4 K 117/10) wurde die Festsetzung der in den Klagen jeweils streitgegenständlichen Einfuhrabgaben als rechtmäßig erkannt.
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10

    Einfuhr: Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

    Die Antragstellerin erhob auf die Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht Hamburg (4 K 284/09), über die noch nicht entschieden worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht